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NKR fordert Trendumkehr beim OZG

Schwerpunktthema: Positionspapier zum OZG-Änderungsgesetz

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat ein Positionspapier zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften veröffentlicht. Anlass ist die nicht erkennbare Trendumkehr im Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI).

Meldung

Ernüchternde Bilanz des Onlinezugangsgesetzes

Das Onlinezugangsgesetz in seiner bisherigen Form hat zwar bewirkt, dass sich Bund, Länder und Kommunen intensiver als in den vielen Jahren zuvor mit der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen beschäftigen. In den fünf Jahren seiner Umsetzung ist es jedoch nicht ansatzweise gelungen, das im Onlinezugangsgesetz genannte Ziel einer deutschlandweit flächendeckenden Digitalisierung aller wesentlichen Verwaltungsleistungen zu erreichen.

Erkennbare Trendumkehr fehlt

Angesichts dieser ernüchternden OZG-Bilanz müssen die bisher gesammelten Erfahrungen und Erkenntnisse aus Sicht des NKR noch viel intensiver in das beabsichtigte OZG-Änderungsgesetz einfließen, als dies bisher der Fall ist. Zwar finden sich im Gesetzentwurf positive Ansätze, wie die Once-Only-Generalklausel oder die Festlegung auf ein bundesweit einheitliches Bürger- und Unternehmenskonto. An der Zielsetzung und den grundlegenden Mechanismen und Strukturen der Verwaltungsdigitalisierung soll sich laut Entwurf jedoch nichts Maßgebliches ändern. Dabei lägen hier die größten Hebel für eine mutige und vor allem nachhaltige Trendumkehr bei der Verwaltungsdigitalisierung.

Aus Sicht des NKR ist eine solche Trendumkehr aus den folgenden Gründen dringender denn je:

  • Nach der gerissenen OZG-Frist droht die nächste Fristverletzung bei der Umsetzung der Single-Digital-Gateway-Verordnung der Europäischen Union.
  • Eine unzureichende Verwaltungsdigitalisierung führt zu fortschreitendem Vertrauensverlust in den Modernisierungswillen und die Handlungsfähigkeit von Verwaltung und Politik.
  • Es droht die zunehmende Überforderung der Verwaltung bei der Erbringung von weiterhin analogen und unzureichend automatisierten Verwaltungsleistungen.
  • Es werden weiterhin Personalressourcen in den Bereichen des Öffentlichen Dienstes gebunden, die viel eher für die Arbeit mit und an Menschen sowie in der Privatwirtschaft benötigt werden, insbesondere in Zeiten eines allerorten dramatisch zunehmenden Personal- und Fachkräftemangels.

Die Kernforderungen des NKR

  1. Zielbild einer digitalen Verwaltung präzisieren und Verbindlichkeitsgrad der Umsetzung erhöhen – Fristen beibehalten und Rechtsanspruch einführen:
    Neben der ambitionierteren Formulierung eines ganzheitlichen Zielbildes einer bis in das „Back-Office“ und die Fachverfahren digitalisierten Verwaltung braucht es nicht weniger, sondern mehr Verbindlichkeit bei der Umsetzung. Anstatt Umsetzungsfristen zu streichen, bedarf es eines klaren gesetzlichen Auftrages, was durch Bund Länder und Kommunen bis wann zu realisieren ist. Der Umsetzungsstand muss kontinuierlich kontrolliert und der Umsetzungserfolg ehrlich und öffentlich evaluiert werden. Zudem braucht es nicht nur einen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen, sondern auch spürbare Konsequenzen bei Nichterfüllung des OZG kombiniert mit Anreizen für gute Umsetzungsleistungen.
  2. Zusammenspiel eines föderalen IT-Verbundes orchestrieren und föderale Arbeitsteilung neu aufsetzen – Standardisierung ist das A und O:
    Das Einer-für-Alle (EfA)-Prinzip hat sich in Bezug auf die Erstellung von Softwareprodukten weder als erfolgreich, noch als nachhaltig erwiesen. Statt auf EfA-Software muss das Augenmerk auf EfA-Standards und EfA-Basiskomponenten gelenkt werden, um föderal verteilte IT-Systeme und Softwareprodukte interoperabel zu machen und einen innovationsförderlichen Wettbewerb im Bereich öffentlicher IT abzusichern. Hierauf muss sich der Ressourceneinsatz des Bundes richten, hierfür müssen ihm Entscheidungskompetenzen eingeräumt werden. Zudem muss das OZG ein viel größeres Augenmerk auf die bisher fehlenden architektonischen Grundlagen eines funktionierenden föderalen IT-Verbundes richten. Dies muss der eigentliche fachliche Kern des OZG sein.
  3. Umsetzungsaufwand durch App-Store und Entwicklungsplattform senken – FITKO zur Digitalisierungsagentur ausbauen:
    Die Umsetzung des OZG ist ein in mehrfacher Hinsicht sehr komplexes Vorhaben mit unzähligen Akteuren auf allen Verwaltungsebenen. Diese Akteure sind angesichts der Menge zu erfassender Informationen und des Aufwandes bei der Beschaffung standardkonformer OZG-Software regelmäßig überfordert. Es braucht Hilfsmittel, um diese s.g. Transaktionskosten massiv zu senken. Ein App-Store, der individuellen Akteuren den Zugang zu solcher Software erleichtert und bestimmte technische und rechtliche Anforderungen schon im Vorfeld, d.h. „vor der Klammer“ abklärt, wäre eine große Hilfe. Hierfür braucht es gesetzlich abgesicherte Vorgaben für Ausgestaltung, Trägerschaft und Betrieb sowie die Stärkung der dafür prädestinierten FITKO, die zu einer leistungsfähigen Digitalisierungsagentur nach internationalem Vorbild ausgebaut werden muss.